Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12643
VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464 (https://dejure.org/2018,12643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2018 - 10 CE 18.464 (https://dejure.org/2018,12643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - 10 CE 18.464 (https://dejure.org/2018,12643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; AufenthG § 4 Abs. 2 S. 3, § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 2, § 82 Abs. 2; BeschV § 32 Abs. 1
    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines geduldeten Ausländers auf Verlängerung seiner Beschäftigungserlaubnis; Verweigerung zur Mitwirkung an der Klärung seiner Identität

  • rewis.io

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines geduldeten Ausländers auf Verlängerung seiner Beschäftigungserlaubnis; Verweigerung zur Mitwirkung an der Klärung seiner Identität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
    Unter Berücksichtigung der genannten Regelbeispiele muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen und ein Bleiberecht zu versagen (vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - NVwZ-RR 2011, 210).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht muss die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten beispielsweise zur Beschaffung von Identitätspapieren konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 11 S 695/17

    Zur Geltungsdauer einer Beschäftigungserlaubnis - auch zum Streitwert für das

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
    Diese Vorschrift regelt ausschließlich das Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit, nicht aber die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis seitens der Ausländerbehörde (VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - juris Rn. 28).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - juris Rn. 40; SächsOVG, B.v. 15.9.2017 - 3 B 245/17 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875

    Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
    Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 10 C 16.1790

    Keine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit eines geduldeten Ausländers bei Vorliegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
    Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12

    Versagung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei fehlender Mitwirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
    Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2013 - 3 M 39.13

    Duldung; Beschäftigungserlaubnis; Liberia; Passbeschaffung; Mitwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
    Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 7 B 11079/17

    Abschiebung nach Armenien trotz Ausbildung rechtmäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 14; HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17- juris Rn. 2; OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris Rn. 27).
  • VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 14; HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17- juris Rn. 2; OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris Rn. 27).
  • VGH Hessen, 21.04.2017 - 3 B 826/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
    Will ein Duldungsinhaber eine Beschäftigung ausüben, erfordert dies die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 32 Abs. 1 BeschV, über die die Ausländerbehörde nach Ermessen entscheidet (HessVGH, B. v. 21.4.2017 - 3 B 826/17 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 19 CE 18.51

    Abschiebung nach Afghanistan - Antrag auf Ausbildungsduldung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht muss die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten beispielsweise zur Beschaffung von Identitätspapieren konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verschulden am Bestehen von

  • VGH Bayern, 11.12.2006 - 24 B 06.2158

    Aufenthaltserlaubnis - Mitwirkungspflicht - Beschaffung von Heimreisepapieren -

  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 495/11

    Mitwirkungspflicht eines Ausländers an der Beseitigung eines Ausreisehindernisses

  • OVG Sachsen, 15.09.2017 - 3 B 245/17

    Duldung; Ausbildung; Mitwirkung; Passbeschaffung; Vertretenmüssen

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2009 - 2 ME 307/09

    Nichtversetzung eines Schülers; einstweiliger Rechtsschutz; Prognose

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 11 CE 16.219

    Anspruch auf Beibehaltung eines Taxistandplatzes

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 2 L 192/10

    Erteilungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Mitwirkungspflichten eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 4 M 73/10

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Antragsänderung im

  • VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109

    Nepalesischer Staatsangehöriger; Passlosigkeit; Unmöglichkeit der Ausreise;

  • VGH Bayern, 04.12.2006 - 11 CE 06.2649
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 12 S 1545/20

    Anspruch auf Ganztagsplatz in einer Kindertageseinrichtung

    Dies ergibt sich aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, wonach eine Beschwerde nur zulässig ist, wenn sie die Gründe darlegt, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2019 - 2 M 49/19 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.11.2018 - 10 ME 372/18 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 10 CE 18.464 -, juris Rn. 5; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 25; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 146 Rn. 33).

    Zwar kann ausnahmsweise und in engen Grenzen im Interesse der Effektivität des Rechtsschutzes oder der Prozessökonomie etwas anderes gelten, insbesondere dann, wenn mit der Antragserweiterung keine wesentliche Änderung der zu prüfenden Gesichtspunkte einhergeht (Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 10 CE 18.464 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.09.2017 - 12 ME 249/16 -, a.a.O. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.01.2006 - 11 S 1455/05 -, juris Rn. 7; weitergehend wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.01.2018 - 9 B 1540/17 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschluss vom 02.08.2019 - 4 Bs 219/18 -, juris Rn. 10 und 13).

  • VG Berlin, 12.07.2019 - 19 L 341.19

    Vorläufiger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht - Gestattung der Beschäftigung

    Ein solches Begehren kann grundsätzlich im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO verfolgt werden (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - VGH 10 CE 18.464 -, juris).

    Durch die einstweilige Gestattung einer Erwerbstätigkeit wird die Hauptsache jedoch in der beschriebenen Weise vorweggenommen, weil der Ausländer legal einer Beschäftigung nachgehen und dieser Zustand rückwirkend nicht mehr beseitigt werden könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018, a.a.O., Rn. 8; im Ergebnis z.B. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2015 - OVG 7 S 11.15 -, S. 2 d. amtl. Abdr.).

    Danach muss unter anderem eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bestehen (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 10. März 2015, a.a.O., und vom 29. April 2014 - OVG 11 S 21.14 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018, a.a.O.; W.-R. Schenke, in: Kopp/ders., a.a.O.).

    Will ein Duldungsinhaber eine Beschäftigung ausüben, erfordert dies die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. § 32 Abs. 1 BeschV, über die die Ausländerbehörde nach Ermessen entscheidet (vgl. dazu sowie zum Folgenden nur BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018, a.a.O., Rn. 10).

    Jedenfalls besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung der begehrten Beschäftigungserlaubnis im Wege einer Ermessensreduzierung "auf Null" (Ermessensschrumpfung; vgl. BayVGH, Beschluss vom Beschluss vom 7. Mai 2018, a.a.O., Rn. 13).

  • VG München, 10.12.2019 - M 24 E 19.5896

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer Ausbildungsduldung und

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 6, 8; Kopp/Schenke, VwGO, Kom. 23.A. 2017, § 123 Rn. 14).

    Durch die einstweilige Gestattung einer Erwerbstätigkeit würde die Hauptsache jedoch in der beschriebenen Weise vorweggenommen, weil der Antragsteller legal einer Beschäftigung nachgehen und dieser Zustand rückwirkend nicht mehr beseitigt werden könnte (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 6, 8).

    Unter Berücksichtigung der genannten Regelbeispiele muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 10).

    Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9) (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 11 im Anschluss an BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889 und 11.12.2006 - 24 B 06.2158 - beide juris, ausführlich zu den wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen).

  • VG München, 14.01.2019 - M 24 E 18.5516

    Keine Erteilung einer Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis wegen

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 6, 8; Kopp/Schenke, VwGO, Kom. 23.A. 2017, § 123 Rn. 14).

    Durch die einstweilige Gestattung einer Erwerbstätigkeit würde die Hauptsache jedoch in der beschriebenen Weise vorweggenommen, weil der Antragsteller legal einer Beschäftigung nachgehen und dieser Zustand rückwirkend nicht mehr beseitigt werden könnte (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 6, 8).

    Unter Berücksichtigung der genannten Regelbeispiele muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 10).

    Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9) (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 11 im Anschluss an BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889 und 11.12.2006 - 24 B 06.2158 - beide juris, ausführlichen zu den wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2023 - 12 S 457/23

    Beendigung bzw. Unterbrechung von Jugendhilfeleistungen

    Denn erstere wäre jedenfalls sachdienlich, weil der bisherige Streitstoff vollständig verwertet werden kann und es deshalb nicht prozessökonomisch - und vor dem Ziel der Gewährung effektiven zeitnahen Rechtsschutzes - kontraproduktiv wäre, sie mit dem Antrag wieder an das Verwaltungsgericht zu verweisen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.07.2020 - 12 S 1545/20 -, juris Rn. 23, und vom 15.08.2012 - 3 S 767/12 -, juris Rn. 1 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 10 CE 18.464 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.09.2017 - 12 ME 249/16 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.01.2018 - 9 B 1540/17 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschluss vom 02.08.2019 - 4 Bs 219/18 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 10 CE 20.2240

    Erfolgloses Beschwerde im Eilverfahren mit dem Ziel der Erteilung einer

    Bei der Beschäftigungserlaubnis, die - wie vorliegend - zu einer (Ausbildungs-)Duldung erteilt wird, handelt es sich nämlich um eine Nebenbestimmung, die jeweils mit der Duldung als Hauptverwaltungsakt erlischt (vgl. zu § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG in der bis zum 29. Februar 2020 geltenden Fassung: OVG NRW, B.v. 21.7.2020 - 18 B 746/19 - juris Rn. 7 ff.; BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 10.7.2017 - 11 S. 695 - juris Rn. 31).

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BayVGH, B.v.7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 8; HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17- juris Rn. 2; OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris Rn. 27).

  • VG München, 27.04.2020 - M 24 K 19.6363

    Mangelnde Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes

    Im Hinblick auf den Umfang der Mitwirkungspflichten und die Vorwerfbarkeit eines Verstoßes gilt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25; B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 11 m.w:N.), der das erkennende Gericht folgt, im Wesentlichen Folgendes: Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer ist im Rahmen seiner ihm obliegenden Mitwirkungspflichten (§ 48 Abs. 3 und § 82 Abs. 1 AufenthG) gefordert, bezüglich seiner Identität und Staatsangehörigkeit zutreffende Angaben zu machen, an allen zumutbaren Handlungen mitzuwirken, die die Behörden von ihm verlangen, und darüber hinaus eigeninitiativ ihm mögliche und bekannte Schritte in die Wege zu leiten, die geeignet sind, seine Identität und Staatsangehörigkeit zu klären und die Passlosigkeit zu beseitigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 11 S 1547/20

    Verlängerung eines Aufenthaltsrechts bei Lebensunterhaltssicherung

    Dies ergibt sich aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, wonach eine Beschwerde nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer die Gründe darlegt, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.01.2021 - 1 S 308/21 -, juris Rn. 21, und vom 21.07.2020 - 12 S 1545/20 -, juris Rn. 23; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 21.05.2019 - 2 M 49/19 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 23.11.2018 - 10 ME 372/18 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 10 CE 18.464 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 146 Rn. 33).

    Zwar kann ausnahmsweise und in engen Grenzen im Interesse der Effektivität des Rechtsschutzes oder der Prozessökonomie etwas anderes gelten, insbesondere dann, wenn mit der Antragserweiterung keine wesentliche Änderung der zu prüfenden Gesichtspunkte einhergeht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.01.2006 - 11 S 1455/05 -, juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 10 CE 18.464 -, juris Rn. 5; weitergehend wohl Hmb.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2018 - 3 B 4.18

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung

    Nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. § 32 Abs. 1 BeschV (vgl. zur Anspruchsgrundlage auch VGH Kassel, Beschluss vom 21. April 2017 - 3 B 826/17 - juris Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 10) kann Ausländern, die keine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung besitzen, die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist.
  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 10 CE 18.1114

    Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis - Unbegründete Anhörungsrüge

    Mit Beschluss vom 7. Mai 2018 hat der Senat im Verfahren 10 CE 18.464 die Beschwerde des Antragstellers gegen den genannten Beschluss des Verwaltungsgericht Augsburg, mit dem sein Antrag auf Verpflichtung des Antragsgegners zur Erteilung einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis abgelehnt wurde, zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.1598

    Erteilung einer Duldung zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung

  • VGH Bayern, 09.07.2021 - 10 ZB 21.1476

    Titelerteilungssperre bei einem abgelehnten Asylbewerber

  • VG Aachen, 10.11.2020 - 4 L 660/20

    Duldungsbescheinigung; Identität; Staatsangehörigkeit; Konkretisierung der

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 - 12 S 1394/23

    Beschwerde wegen unmittelbar bevorstehender Abschiebung

  • VG Bayreuth, 31.07.2019 - B 6 K 17.917

    Keine Gestattung der Erwerbstätigkeit bei fehlender Mitwirkung bei der

  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 10 C 20.3063

    Keine Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Bedürfnis weiterer Aufklärung im

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 19 ZB 21.689

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2020 - 18 B 746/19

    Beschäftigungserlaubnis Duldung Duldungsbescheinigung Geltungsdauer einer

  • OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18

    Zulassung zum Bremer Freimarkt - Ermessensreduzierung; Marktzulassung;

  • VG München, 20.01.2021 - M 16 E 20.2445

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Zulassung als Wachperson zum Schutz vor

  • VG München, 14.07.2020 - M 31 E 20.2819

    Corona-Soforthilfen

  • VG München, 31.10.2022 - M 31 E 22.5178

    Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe 2022, Antragsstellung durch mit

  • LG Regensburg, 17.02.2022 - SR StVK 149/22

    Versagung von therapeutisch notwendigen Vollzugslockerungen allein aus Gründen

  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 10 C 18.1082

    Gewährung von Prozesskostenhilfe soweit sich die Klage auf die Erlaubnis einer

  • VG München, 02.11.2021 - M 31 E 21.5180

    Dezemberhilfe, Rücknahme und Erstattung einer Abschlagszahlung, Aufschiebende

  • VG München, 21.07.2021 - M 31 E 21.3263

    Dezemberhilfe, Einstweilige Anordnung, Vorwegnahme der Hauptsache

  • VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldeten Ausländer im Wege des

  • VG München, 06.04.2021 - M 4 S 20.3996

    Geltungsdauer der Beschäftigungserlaubnis

  • VG München, 14.04.2020 - M 21b E 20.1557

    Kein Hinausschieben von genehmigtem Erholungsurlaub aufgrund der Beschränkungen

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 CS 22.1999

    Kein Duldungsgrund wegen des noch nicht in Kraft getretenen

  • VGH Bayern, 04.05.2021 - 10 CS 21.1071

    Widerruf der Beschäftigungserlaubnis

  • VGH Bayern, 04.05.2021 - 10 CS 21.934

    Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung/Aufenthaltsbeschränkung - erfolglose

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 CE 18.2109

    Erfolglose Beschwerde gegen eine ablehnende Eilentscheidung wegen Erteilung einer

  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 CE 20.64

    Leistungsfähigkeit im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 IntV

  • VG München, 20.09.2018 - M 22 E 18.4518

    Zuordnung eines Fahrers zur Reichsbürgerszene

  • VG Schleswig, 01.09.2021 - 11 B 80/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG München, 29.10.2020 - M 17 E 20.4617

    Obergrenze für Kopien in einem kommunalen Archiv

  • VG Magdeburg, 01.09.2021 - 9 A 133/21

    Beschäftigungserlaubnis zur Duldung, Mitwirkung zur Passbeschaffung

  • VG Bayreuth, 09.09.2019 - B 6 K 19.496

    Ausbildungsduldung für Armenierin

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht